Coperion konnte das europäische Patent, mit dem Doppelschnecken-Extruder der ZSK-Baureihen mit 5A-Knetblöcken unter Schutz gestellt sind, in finaler Instanz vor der zuständigen Beschwerdekammer des europäischen Patentamts erfolgreich verteidigen. Die 5A-Knetblöcke werden in vielen Hochleistungs-Doppelschnecken-Extrudern der ZSK-Baureihen von Coperion eingesetzt.
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ZSK-Extruder – Patent für 5A-Knetblöcke erfolgreich verteidigt
Schneckenelemente für Doppelschneckenextruder ZSK
Mit den 5A-Knetblöcken, die unter das Patent EP 1 508 424 B2 fallen, werden nachweislich auftretende Drehschwingungen beim Hochleistungsextruder vermieden. Generell besteht die Möglichkeit, dass der Extruder in der Resonanzfrequenz angeregt wird und es dadurch zu Brüchen an den Wellen oder Ausfällen der Kupplung kommen kann. Um diesem entgegenzuwirken, hat Coperion Knetblöcke entwickelt, mit denen die anregenden Kräfte reduziert werden können. Für diese 5A-Knetblöcke besitzt Coperion das genannte Patent, welches im April 2016 erfolgreich verteidigt wurde. Seit der Patentanmeldung im Jahr 2003 setzt Coperion die 5A-Knetblöcke vor allem bei Großmaschinen ein, um mögliche Schäden zu vermeiden.
Weitere Patente für die 5A-Knetblöcke hält Coperion zudem in China, Japan, Indien sowie in Taiwan.